Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen
Die Sonderrichtlinie LE 07 -13 „Entwicklung für den ländlichen Raum“ unterstützt Projekte und Maßnahmen, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Förderung der Umstrukturierung bzw. der Entwicklung und der Innovation beitragen. Die die Qualität der Agrarprodukte und die Fähigkeiten der Menschen verbessern und zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum beitragen.
Auszug Schwerpunktprojekte
- Solarunterstützes Biomasseheizwerk Saxen
- Biomasseanlage Niederwaldkirchen
- Biomasseanlage St. Stefan
- Biogasanlage Bigpro Eizenau
- Biomasseanlage Oberkappl